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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

§ 1 Geltung

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

(2) Einkaufsbedingungen oder sonstigen Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners, nachstehend Auftraggeber genannt, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich widersprechen.

(3) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware durchführen.

(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

 

§ 2 Angebot, Annahme

(1) Die in Katalogen, Verkaufsunterlagen, Angebotsschreiben sowie die im Internet enthaltenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Grundlage der Beziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die Annahme des Auftrages wird entweder durch uns schriftlich bestätigt oder nach Auftragseingang bzw. zu dem entsprechenden Termin ausgeführt. In diesem Fall gilt unsere Rechnung als Auftragsbestätigung.

(3) Änderungen oder Ergänzungen dieses Kaufvertrages bedürfen der Schriftform. Genügen sie dieser nicht, so sind sie nichtig.

(4) Bei Rahmenverträgen, welche in mehreren Lieferungen erfüllt werden, gilt jede Lieferung als ein eigenständiges Rechtsgeschäft.

 

§ 3 Preise, Zahlung

(1) Unsere Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und ausschließlich der Kosten für Verpackung, Zoll, einfuhrnebenabgaben und Versicherung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(2) Alle Einwegartikel sind ohne Gebühren gemäß Verpackungsverordnung. (VerpackV) Diese Artikel müssen vom Erstbefüller entpflichtet werden. Erstbefüller sind z.B. Bäcker, Restaurants, Kantinen, etc. Das entsprechende Entgelt muss direkt mit einem der Lizenzgeber aus dem dualen System abgerechnet werden. Auf Kundenwunsch und explizite Beauftragung können wir diese Lizensierung anbieten. Mit der Bestellung von Waren ohne die Beauftragung der Lizensierung entbindet der Auftraggeber Stylepoint GmbH von der Rücknahmepflicht und erklärt die ordnungsgemäße Entsorgung.

(3) Die Zahlung erfolgt bei der ersten Bestellung per Vorauskasse. Danach per SEPA Firmenlastschrift innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder per Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Für die Einlösung von Schecks werden 10,00 Euro als Aufwandspauschale berechnet.

(4) Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.

(5) Wir sind berechtig, die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Auftraggebers zu betreten und die Ware mitzunehmen, falls der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät. Dieses ist kein Rücktritt vom Vertrag. Des Weiteren können wir die Wegschaffung und die Veräußerung der Ware untersagen.

(6) Werden uns nach dem Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die uns die Fortsetzung des Vertrages auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Auftraggebers unzumutbar werden lässt sind wir berechtigt Vorauskasse oder entsprechende Sicherungen zu verlangen oder ggf. vom Kaufvertrag zurückzutreten. Ein Grund hierfür liegt insbesondere vor, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung seiner Verbindlichkeiten gegenüber uns gefährdet ist. Bereits erfolgte Teillieferungen werden in diesem Fall sofort fällig in Rechnung gestellt.

 

§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.

 

§ 5 Lieferung

(1) Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Lieferfristen gelten nur als annähernd vereinbart.

(3) Teillieferungen sind zulässig, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

(4) Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Auftraggebers sind wir zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Auftraggeber über.

(5) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, auch innerhalb eines Verzuges, bei allen unvorhergesehen, nach Vertragsschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben, soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Lieferung der verkauften Produkte von erheblichem Einfluss sind. Wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten gilt dieses entsprechend.

 

§ 6 Gefahrübergang, Versendung

(1) Erfüllungsort für die Übergabe der Ware ist Utrecht (Niederlande), soweit nicht anders vereinbart.

(2) Bei Versendung der Ware auf Wunsch des Auftraggebers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Absendung auf den Auftraggeber über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

(3) Die Wahl des Versandweges, Versandmittel und Verpackung sind, soweit nicht anders vereinbart, uns überlassen. Mehrwegpaletten werden zum Tagespreis nachberechnet, falls diese nicht bei Anlieferung ausgetauscht werden.

(4) Porzellan und Glaswaren werden grundsätzlich per Spedition versandt. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers können kleinere Mengen auch per Paketdienst versandt werden. Der Auftraggeber trägt in diesem Falle das Bruchrisiko.

(5) Einseitige Rechnungsabzüge für die Entsorgung von Verpackungsmaterial, unbeschadet der Anwendung der VerpackV, sind nicht statthaft.

 

§ 7 Umtausch und Rücknahme gelieferter Waren

(1) Rücksendungen müssen angekündigt und unsere schriftliche Zustimmung hierzu eingeholt werden. Ein Anspruch auf Rückgabe besteht aber nicht.

(2) Sonderanfertigungen und Großauftragsmengen werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.

(3) Rücksendungen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben müssen versandkostenfrei an den Rücknahmeort versandt werden.

(4) Sofern sich die zurückgesendete Ware in einem einwandfreien wiederverkaufbaren Zustand befindet erhält der Auftraggeber hierüber eine Gutschrift. Für die Warenkontrolle und Rücksortierung wird je nach Aufwand bis zu 35% des Warenwertes in Rechnung gestellt.

(5) Musterrücksendungen müssen innerhalb von 4 Wochen ab Lieferscheindatum versandkostenfrei bei der Stylepoint GmbH, - Musterrücksendung-, Marktstr. 18, 21698 Harsefeld eingegangen sein. Nicht retournierte oder beschädigte Muster werden dem Auftraggeber gemäß der Konditionsvereinbarung inkl. der Frachtkosten in Rechnung gestellt.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen sämtlicher Forderungen aus Vertragsverhältnis verbleibt die Ware in unserem Eigentum. Bei Vertragsverletzungen des Auftraggebers, einschließlich Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Dies gilt, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen, für alle zukünftigen Lieferungen.

(2) Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten.

(3) Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Auftraggeber uns unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.

(4) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Auftraggeber auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.

(5) Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen des Käufers freizugeben.

 

§ 9 Gewährleistung

(1) Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Käufers ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.

(2) Der Auftraggeber oder einer von Ihm bestimmten Dritten hat die gelieferte Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu prüfen. Wenn sich ein Mangel zeigt hat der Auftraggeber uns spätestens binnen 4 Tagen durch schriftliche Anzeige zu rügen. Offensichtliche Transportschäden sind bei Anlieferung dem Frachtführer zu melden.

(3) Die beanstandete Ware oder Muster davon muss uns, nach vorheriger schriftlicher Absprache, vom Auftraggeber zur Prüfung kostenfrei zusammen mit dem Lieferschein zur Verfügung gestellt werden. Bei berechtigter Mängelrüge werden die Frachtkosten des günstigsten Versandweges vergütet. Dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, da die zu beanstandende Ware sich an einem anderen Ort als dem gelieferten Ort befindet. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung.

(4) Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang geltend gemacht werden.

(5) Bei Mängeln der Ware hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 10 Haftung

(1) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(2) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

(3) Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

 

§ 11 Individiualaufträge

Bei Individualaufträgen wie Logodruck oder Sonderanfertigungen nach Kundenwunsch, hat der Kunde das Patent-, Musterschutz-, Markenschutz-, Warenzeichen- und alle sonstigen Rechte zum Schutz der Urheberschaft, die Regelung des Kartell- und Wettbewerbsrechts, die Bestimmungen über die Beschaffenheit, Kennzeichnung und Verpackung von Waren sowie die Bestimmungen nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Verbraucherschutzrechte zu beachten, zu verantworten und den Auftraggeber schadlos zu halten.

 

§ 12 Schutzrechte

Nachdrucke aus unserem Katalog oder Kopien unserer digitalen Verkaufsunterlagen, auch auszugsweise, sind nur mit unserer schriftlichen Genehmigung gestattet. Die besondere Gestaltung der Verkaufsunterlagen liegt dem Urheberrecht.

 

§ 13 Datenschutz

Der Auftraggeber wird hiermit darüber informiert, dass wir im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.

 

§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts) und zwar auch dann, wenn die Lieferungen direkt von einer mit uns verbundenen ausländischen Firma erfolgt.

(2) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz.